Alle
unsere Verkäufe und Lieferungen unterliegen vollumfänglich diesen
Bedingungen,
soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder
ergänzt worden sind.
Offerten
Unsere Offerten sind
zeitlich befristet, entweder gemäss den gesetzlichen Regeln oder laut
den besonderen Angaben in den Offerten selbst. Unsere Offerten sind
vertraulicher Natur und
dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die
unsere Offerten
bearbeiten. An allen Entwürfen behalten wir uns die Eigentums- und
Urheberrechte vor.
Preise und Aufträge
Alle Preisangaben auf
Preislisten und Prospekten sind unverbindlich. Die angegebenen
Preise verstehen sich bei folgenden Zahlungsmitteln: Barzahlung,
Vorauszahlung per
Bank-/Postüberweisung, Zahlung per Nachnahm, Zahlungsanweisung
(Internet Banking oder Yellow Net). Die Preise gelten ab
Geschäftsstelle Wohnatelier (Abholpreise), exklusive Versand,
Verpackung und Versicherung. Für sämtliche
Warensendungen verrechnen wir Verpackungs-, Porto- oder
Transportspesen. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von
einer Sicherstellung der Bonität oder einer Vorauszahlung abhängig
gemacht werden. Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung durch
Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische Belastungen,
Zollerhöhungen oder starker Währungsschwankungen Änderungen
ergeben, so behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.
Bei der Annullation von Bestellungen werden dem Besteller die Kosten
für unsere Umtriebe in Rechnung gestellt.
Lieferfrist, Erfüllung
der Lieferung und Transportschäden
Wir werden immer
bemüht sein, die von uns genannten und sorgfältig berechneten
Lieferfristen einzuhalten. Treten jedoch von uns nicht zu vertretende
Störungen im Geschäftsbetrieb auf oder bei unseren Vorlieferanten,
insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer
Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis
beruhen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Eventuelle
Lieferverzögerungen berechtigen weder zur Annullierung des Auftrages
noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Die Lieferung gilt als
erfüllt, wenn die Ware unser Haus, respektive bei Direktlieferungen
unserer Lieferanten deren Haus verlässt. Versand- und Transportgefahr
gehen in allen Fällen zu Lasten des Bestellers, auch wenn fracht-
oder portofreie Lieferung der Ware vereinbart wird. Die Verpackung
erfolgt mit grösster Sorgfalt. Im Falle eines Bruch- und
Transportschadens muss der Empfänger der Ware beim
Transportunternehmen unverzüglich einen entsprechenden Vorbehalt
anbringen und uns schriftlich über den Schaden in Kenntnis setzen.
Dies gilt auch, wenn die Verpackung der Ware äusserlich keinerlei
Schaden aufweist. Ware
immer vor dem Auspacken eingehend prüfen. Transportschäden müssen
sofort, wenn möglich gleich direkt dem Chauffeur und anschliessend
der Transportfirma mitgeteilt werden.
Warenrücksendungen, Umtausch
Warenrücksendungen
können nur nach schriftlicher Vereinbarung mit uns erfolgen. Die Ware
muss sich in einwandfreiem, komplettem Zustand und in
Originalverpackung befinden. Auf Kundenwunsch speziell bestellte
Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen. Für die Umtriebe können
wir einen angemessenen Kostenanteil in Abzug bringen.
Zahlungskonditionen und
Eigentumsvorbehalt
Die Zahlung hat bar per
Vorauszahlung, Nachnahme oder
Zahlungsanweisung des zu erfolgen. Lieferungen
gegen Rechnung erfolgen nur in Ausnahmefällen. Wir behalten uns das
Recht vor, eine davon abweichende Zahlungsweise zu verlangen. Das
Zurückhalten von Zahlungen und Verrechnen unserer Forderungen mit von
uns nicht anerkannten Gegenansprüchen ist nicht statthaft. An allen
verkauften Sachen behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises das Eigentumsrecht vor.
Garantie, Haftung
Wir gewähren Ihnen die
von unseren Lieferanten offerierte Garantie. Der Garantieanspruch
dauert, wenn nichts anderes angegeben 1 Jahr. Futonmatratzen sowie
Naturmatratzen haben einen Garantiedauer von 2 Jahren. Unsere
ECO-Latex-Matratzen als auch Fairmatratzen haben eine Garantiedauer
von 10 Jahren.
Die Garantie erstreckt
sich auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefristen auftretenden
Fehler, deren Existenz nachweisbar auf schlechtes Material oder
fehlerhafte Fabrikation zurückzuführen ist. Der Käufer kann
grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Der Verkäufer
kann, statt nachzubessern, eine Ersatzsache liefern. Der Käufer kann
Rückgängigmachung des Vertrages ( Wandlung ) oder Herabsetzung des
Preises ( Minderung ) verlangen, wenn Nachbesserung oder
Ersatzlieferung fehlschlagen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht
auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung,
Feuchtigkeit, Farbunterschiede und natürliche Risse oder Flecken,
starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder
Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden
sind.
Gewährungsleistungsansprüche
wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht
binnen 10 Tagen seit Übergabe rügt.
Garantie Ansprüche
können nur beim Verkäufer oder Händler gegen Vorweisung der
entsprechenden Rechnung geltend gemacht werden.
Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach
Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter
Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, stillschweigt oder
die Zahlung und / oder die Annahme ausdrücklich verweigert, kann der
Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und
/ oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Soweit der Verzug des
Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende
Lagerkosten zu zahlen.
Der Verkäufer kann
sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
Wir der bestellter
Artikel vom Käufer nicht rechtzeitig abgeholt oder in Empfang
genommen müssen die entstandenen Unkosten vollumfänglich vom Käufer
bezahlt werden.
Als Schadenersatz wegen
Nichterfüllung bei Verzug des Käufers kann der Verkäufer .. % des
Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist,
dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale
entstanden ist.
Im Falle besonders
hoher Schäden, wie z.B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem
Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadenersatzpauschale einen
nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.
Gerichtsstand
Für allfällige
Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Solothurn.
Unsere Firma wird
jederzeit bestrebt sein, allfällige Differenzen mit ihren Kunden
gütlich und einverständlich zu lösen.
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